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 Ein privates Projekt!

*Ihre soziale Integrität ist unser Anspruch*

 

Es geht darum, Menschen zu helfen, die in dieser komplizierten Behördenwelt die Orientierung verloren haben, sich gegenseitig darin zu unterstützen, eine eigenständige Lebensführung, soziale und berufliche Eingliederung, sowie Teilhabe am gesellschaft-lichen Leben zu ermöglichen.

 

Am Anfang möchte das Projekt Hilfestellung und Anleitung geben, welche Möglichkeiten für den Betroffenen bestehen. Gemeinsam mit Ihnen soll dann ein individueller Weg erarbeitet werden, der zur Stabilisierung der Lebenssituation beiträgt.

 

Langfristig sollen die Betroffenen dahin geführt werden, im Rahmen seiner sich bietenden gesetzlichen  Möglichkeiten, sich und vielleicht auch anderen weitestgehend Eigenständig selbst zu helfen.

 

Unsere Themenbereiche sind vielseitig. Sie betreffen die gesamte Bandbreite der Sozialgesetzbücher und noch mehr. Wir wollen dazu beitragen, dass die alltäglichen Bedarfe und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erreicht werden.

 

Mit Gründung dieses privaten Projektes haben wir einen wichtigen Schritt zu mehr Aufklärung und sozialer Gerechtigkeit gemacht. 

   

Gründungstag: 02. Februar 2012

 

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Wichtige Winterurteile zu Räumen, Straßenverkehr & Co.

 

                                                             Berlin, 08. Dezember 2017

 

Am Wochenende zeigte sich der Winter in weiten Teilen Deutschlands von seiner unangenehmen Seite. Glatte Straßen und Wege sind dabei nicht die einzigen winterlichen Herausforderungen, die nach Autounfall oder Ausrutscher vor Gericht enden können. Das zeigen die folgenden Winterurteile.

 

Räumpflicht verletzt

Stürze aufgrund nicht oder nur unzureichend geräumter und gestreuter Wege und Plätze landen besonders häufig vor Gericht. Bei der Räumpflicht kommt es in erster Linie auf die örtliche Satzung der Stadt oder Gemeinde an. Mit lokalen Abweichungen besteht dadurch oft eine Räumpflicht des jeweiligen Grundstückseigentümers von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist ab 9 Uhr. Personen, die früher oder später unterwegs sind, können bei einem Sturz meist keinen Schadenersatz verlangen. Außerdem kommt es darauf an, ob man mit ihrem Kommen rechnen musste. So ging eine gestürzte Pflegedienstmitarbeiterin leer aus, weil ihr Besuch bei der beklagten Grundstückseigentümerin sonntags um 10 Uhr nicht vorgesehen war (BGH, Urteil v. 12.06.2012, Az.: VI ZR 138/11).

 

Auch Bahnsteige sind zu räumen. Häufig überträgt die Deutsche Bahn den Winterdienst dabei anderen Unternehmen. Damit entgeht sie aber nicht ihrer Haftung, wenn jemand stürzt. Denn mit dem Ticketverkauf schließt sie mit dem Fahrgast einen Personenbeförderungsvertrag. Und der verpflichtet sie unter anderem, für den sicheren Weg zum Zug Sorge zu tragen (BGH, Urteil v. 17.01.2012, Az.: X ZR 59/11).

 

In bestimmten Fällen muss es auch nicht schneien oder frieren. Vor Eingängen zu Gebäuden oder U-Bahn-Stationen liegt etwa oft viel durch die Besucher bzw. Fahrgäste herangetragener Schneematsch. In solchen Fällen kann bei viel Verkehr sogar eine Vor-Ort-Kraft zur ständigen Reinigung notwendig sein, um einer Haftung zu entgehen (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 31.10.2012, Az.: 215 C 116/10).

 

Mangelhaftes Räumen strafbar

Bei mangelhaftem Räumen droht nicht nur ein Bußgeld. Es ist auch eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich. Das hat das Amtsgericht Berlin Tiergarten entschieden, weil ein Winterdienstmitarbeiter Eisbuckel nicht entfernt hatte, über die ein Rentner später gestürzt war und sich die Schulter brach (AG Berlin Tiergarten, Urteil v. 07.01.2011, Az.: (277 Cs) 3012 PLs 4836/10 (274/10)).

 

Warnpflicht vor Dachlawinen

Eine andere Gefahr droht von oben in Form von Dachlawinen. Hauseigentümer müssen hier, sofern die örtliche Satzung nichts anderes sagt, nicht immer reagieren. Vielmehr kommt es auf die allgemeine Schneelage des Ortes, die besondere Beschaffenheit und Lage des Gebäudes und den ortsüblichen Umgang bei schneebedeckten Dächern an (OLG Hamm, Beschluss v. 14.08.2012, Az.: I-9 U 119/12).

 

Vereiste Scheiben am Fahrzeug

Bei einer vereisten Scheibe droht ein Bußgeld von zehn Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 35 Euro. Allerdings soll das nicht gelten, wenn bloß die Heckscheibe vereist ist, solange die Seitenspiegel frei sind (OLG Karlsruhe, Urteil v. 04.06.1986, Az.: 3 Ss 12/86). Scheiben sollten dennoch so weit wie möglich frei sein. Sonst erhöht sich bei einem Unfall schnell die Mitschuld. Und wer lediglich Gucklöcher freikratzt, dem droht dann wegen grober Fahrlässigkeit obendrein Ärger mit der Versicherung.

 

Bei alldem sollten Fahrer Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker und Kennzeichen sowie insbesondere Schneemassen, unter denen sich manchmal Eisplatten verbergen, nicht vergessen. Letztere können einerseits beim Bremsen vom Dach auf die Windschutz-scheibe rutschen und so plötzlich die Sicht versperren. Andererseits können sie beim Herunterfallen auch andere Fahrzeuge beschädigen. Aufgrund der erhöhten Gefahr beträgt das Bußgeld hier auch ohne Unfall bis zu 80 Euro und drei Punkte in Flensburg. Mit Unfall sind 120 Euro fällig. Bei Personenschäden droht sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körper-verletzung.

 

Winterreifenpflicht und Schneeketten

Wenn man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht mit sogenannten M+S (Matsch + Schnee) Reifen unterwegs ist, droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt, bei Verkehrsbehinderung sogar 80 Euro und ein Punkt. Bei Gefährdung oder einem Unfall erhöht sich das Bußgeld nochmals auf 100 Euro bzw. 120 Euro. Die Winterreifenpflicht gilt seit Juni 2017 nicht mehr für Motorräder. Für bestimmte Nutzfahrzeuge gelten Ausnahmen und Einschränkungen.

 

Nicht zuletzt kann falsche Bereifung auch den Versicherungs-schutz kosten. So blieb ein Autofahrer auf seinen Kosten sitzen, weil er mit seinen Sommerreifen im Winter bergabwärts ins Rutschen geraten war. Die aufgezogenen Schneeketten halfen da auch nicht mehr, weil sie Winterreifen voraussetzten (OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 10.07.2003, Az.: 3 U 186/02).

 

Schäden durch Räumfahrzeug

Schäden, die ein Fahrzeug des Winterdiensts durch von ihm hochgeschleuderte Eisbrocken an einem Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn verursacht, sind zu ersetzen. Denn diese Gefahr ist nicht unabwendbar. Das Räumfahrzeug kann nämlich seine Geschwindigkeit anpassen (OLG Koblenz, Urteil v. 09.09.2013, Az.: 12 U 95/12).

 

Schneeballschlachten in der Schule

Schneeballschlachten machen Spaß. Sie können aber auch böse ins Auge gehen, wie ein Schüler leidvoll erfahren musste. Den darauf vom Werfer verlangten Schadensersatz bekam er jedoch nicht. Bei schulbezogenen Raufereien sei dieser ausgeschlossen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 15. Juli 2008, Az.: VI ZR 212/07).

 

Die Verletzung eines Lehrers, der sich an einer Schneeballschlacht mit seinen Schülern beteiligt hatte, wurde hingegen als Dienstunfall anerkannt. Denn Schneeballschlachten gehören selbst bei einem schulischen Verbot zu seinen Arbeitsaufgaben (Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 04.12.2012, Az.: 5 K 1220/11).

 

(Quelle: Anwalt.de / Juristische Redaktion)

 

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Offene Mieterberatung in Berlin

 Liebe Nutzer aus Berlin

 

Wir geben Euch heute aktuell bekannt, das es die Möglichkeit einer offenen Mieterberatung in Berlin Prenzlauer Berg gibt.

 

Das Angebot findet Ihr im:

 

BAIZ

Schöhauser Allee 26A / Wörtherstr. 1

10435 Berlin

 

Offene Mieterberatung von:

 

Rechtsanwalt Henrik Solf mit Unterstützung der

Bezirksgruppe Prenzlauer Berg der Berliner Mietergemeinschaft.

(Quelle: www.baiz.info)

 

Jeden Montag von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr.

 

Wer Interesse an einer Mieterberatung hat, kann sich dort ohne Anmeldung hinwenden. Gleichzeitig könnt Ihr auf der Internetweite von  www.baiz.info  alle Informationen abrufen.

 

Mit freundlicher Empfehlung

Euer Team vom

Netzwerk für soziale Angelegenheiten

 

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Freiwilliges Engagement - Ehrenamt

 

Weniger Vereinsbürokratie und höhere Freibeträge für Übungsleiter - die Bundesregierung stärkt die Arbeit der Ehrenamtlichen und ihrer Organisationen. Jetzt hat der Bundestag das Gesetz beschlossen.

 

Ehrenamtliches Engagement tut unserer Gesellschaft gut. Deshalb will die Bundesregierung die Arbeit der Ehrenamtlichen noch mehr unterstützen als bisher.

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes greift sie auch Vorschläge aus der Öffentlichkeit und von Experten aus dem "Dialog über Deutschlands Zukunft" auf.

 

Höhere Freibeträge und Haftungsregelung:

 

Die steuer-und sozialabgabefreie Übungsleiterpauschale soll um 300 Euro auf jährlich 2.400 Euro steigen, die allgemeine Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro pro Jahr.

Von den höheren Freibeträgen sowie vom geringeren bürokratischen Aufwand profitieren 100.000 im Ehrenamt Aktive.

Die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen (Vergütung bis maximal 720 Euro/Jahr) soll beschränkt werden. Sie sollen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Diese Haftungsbeschränkung galt bisher nur für Mitglieder des Vorstands.

 

Vereinsarbeit erleichtern:

 

Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen erhalten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden oder auch durch Veranstaltungen. Dieses Geld dürfen sie ausschließlich für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden. Zum Beispiel für die Miete eines Vereinsheimes, für Geräte und Materialien, für die Aufwandsentschädigungen an Übungsleiter und andere Ehrenamtliche oder für ihre Jugendarbeit.

 

Das Gesetz wird steuerliche Regelungen vereinfachen und so die Vereinsarbeit erleichtern:

  • Die Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert. Bisher müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen ihre Einnahmen grundsätzlich im folgenden Jahr für ihre gemeinnützigen Zwecke ausgeben.
  • Die Bildung einer "freien Rücklage" wird erleichtert: Ein Teil der Einnahmen kann unter engen Voraussetzungen zurückgelegt werden. Nicht ausgeschöpfte Mittel können künftig zwei Jahren vorgetragen werden.
  • Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich festgelegt: Damit wird die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben. Die Rücklagenbildung für teurere Ersatzinvestitionen, zum Beispiel einen neuen Vereinsbus ist damit legal.
  • Erhöhung der Umsatzgrenze für Sportveranstaltungen von 35.000 auf 45.000 Euro. Damit sind kleinere Veranstaltungen steuerfrei. Das spart Vereinen bürokratischen Aufwand. Bei höheren Umsätzen müssen alle Veranstaltungen voll versteuert werden.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Oktober 2012 auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1.Januar 2013 in Kraft treten. Vorher muss noch der Bundesrat zustimmen. Er wird sich voraussichtlich im März damit befassen.

 

Je mehr mitmachen, desto besser:

 

Das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Ob für den Sport, die freiwillige Feuerwehr, für Kinder, die Nachbarschaftshilfe oder den Umweltschutz: Mehr als ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahre engagieren sich freiwillig. Dieser Einsatz für die Gesellschaft gewinnt immer mehr an Bedeutung.

 

Der Staat fördert und unterstützt die gemeinnützige Arbeit, zum Beispiel durch Steuervergünstigungen. Gemeinnützige Organisationen sind - wie andere Steuerpflichtige auch - zu Nachweisen verpflichtet. Die Bundesregierung will diesen bürokratischen Aufwand verringern.

 

"Oft empfinden ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger komplizierte Regelungen als Hürde für ihr freiwilliges Engagement. Durch die Verfahrenserleichterungen können sie sich auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren", so Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.

 

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Liebes Team der Kanzlei Rechtsanwalt Schindler,

www.ra-schindler.de

 

wir bedanken uns herzlich für die Zustimmung, das

wir einen Link euerer Internetseite auf der unseren setzen dürfen. Auf eine gute Zeit miteinander.

 

Wir begrüßen Euch Herzlich und nochmals vielen Dank!

 

Das Team vom

Netzwerk für soziale Angelegenheiten

 

* (Nähere Informationen findet Ihr in der Registerkarte "

   Wichtige Adressen")

 

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Auch wir schließen uns dieser bundesweiten Kampagne an und hoffen damit, viele Menschen zum Nachdenken zu bewegen und davon zu überzeugen, das Hass und Gewalt gegen Flüchtlinge und deren Unterkünfte keine Rechtfertigung von Ängsten und Sorgen der Menschen  in unserem Land darstellt.

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Liebes Team von

Chiron-Praxis,


Gerne nehmen wir Eure

Einladung an, unsere

Internetseiten miteinander zu verlinken.

 

www.chiron-praxis.de

 

        Das Team vom

   Netzwerk für soziale

       Angelegenheiten

 

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Unsere Geschäftsstellen befinden sich an folgenden Standorten:
 
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  "Netzwerk für soziale
      Angelegenheiten"
              -Berlin-
         
     -am Standort: Berlin-
       Prenzlauer Berg /    
              Pankow 
 
c/o Carsten Braun
Storkower Str. 108
10407 Berlin
 
E-Mail:
 
 
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  "Netzwerk für soziale
      Angelegenheiten" 
            -Sachsen-  
   
-am Standort: Leipzig -
  Anger-Crottendorf          
 
E-Mail:
 
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Beide Projekte arbeiten
selbständig und auf Grundlage unserer  Projektsatzung in Verbindung mit dieser Internetseite. 
Das Netzwerk stellt seine
Hilfen kostenfrei für den
Betroffenen zur Verfügung.
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