Themen des Netzwerk für soziale Angelegenheiten sind:
- Allgemeiner Teil SGB I
- Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II
- Arbeitsförderung / Wiedereingliederung SGB III
- Gemeinsame Vorschriften (Sozialversicherung) SGB IV
- ges. Krankenversicherung SGB V
- ges. Rentenversicherung SGB VI
- ges. Unfallversicherung SGB VII
- Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII
- Rehabilitation / Teilhabe behinderter Menschen SGB IX
- Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz SGB X
- soziale Pflegeversicherung SGBXI
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(ehem. Sozialhilfe) SGB XII
Es soll dazu dienen, den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen
jedes einzelnen zu berücksichtigen und Hilfestellung geben, diese
bei Behörden durchzusetzen.
Weiter wollen wir Sie dabei unterstützen, wieder auf dem Arbeits-markt Fuß zu fassen bzw. erst gar nicht in die Arbeitslosigkeit zu fallen.
Unser Anspruch hierbei ist, die gezielte Unterstützung bei
der Wiedereingliederung ins Berufsleben durch die Träger Rentenversicherung, Arbeitsamt und JobCenter, Aus- und Weiterbildung vor Verlust des Arbeitsplatzes und bei Arbeitslosigkeit, sowie auch nach längerer Krankheit wieder
ins Berufsleben zurückzukehren.
Immer nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Betroffenen.
Ein inzwischen sehr wichtiges Thema für viele Mitbürger sind die Anhäufung der Schulden. Immer mehr Menschen finden in solch einer Situation keinen Weg raus aus den Schulden.
Das Netzwerk möchte auch hier eine Hilfestellung geben, indem wir die Schulden nach Gläubigern sortieren, eine Gläubiger-/ Schuldentabelle erstellen und mit Ihnen gemeinsam einen Weg erarbeiten, die Schulden zu tilgen. Dies beinhaltet auch die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern und den Versuch, eine Einigung mit diesen zu erreichen.
Sollte eine Einigung mal nicht möglich sein, so können wir Sie direkt an eine staatlich anerkannte Schulden- und Insolvenzberatungsstelle (Diakonie Prenzlauer Berg) weitervermitteln.
Wir bitten um Verständnis, das wir aus rechtlichen Gründen keine Schulden- und Insolvenzberatung durchführen dürfen.
NEU-ISENBURG. Zufälle haben in der Wissenschaftsgeschichte immer wieder zu bedeutsamen Entwicklungen geführt, auf dem Feld der Medizin ließen sich die Entdeckung der Röntgenstrahlen, des Penicillins und weitere Beispiele anführen.
Mit dem "Berliner Patienten", bei dem es sich um den
US-amerikanischen Übersetzer Timothy Ray Brown handelt,
ist diese Geschichte um ein Kapitel reicher geworden - die Wikipedia-Enzyklopädie im Übrigen ebenfalls, dort ist der
Mann bereits "verewigt" worden.
Der damals in Berlin lebende Brown war 1995 HIV-positiv getestet worden und hatte eine hochaktive antiretrovirale Therapie (HAART) erhalten, als elf Jahre später zusätzlich eine akute myeloische Leukämie diagnostiziert wurde.
"Nach zunächst erfolgreicher Induktionstherapie erlitt er Ende 2006 einen Rückfall der Leukämie, sodass die Indikation zur allogenen Stammzelltherapie bestand", schreibt der behandelndeHämatologe
Dr. Gero Hütter in der "MMW - Fortschritte der Medizin"
(2013; Suppl. 1: 17).
Bei der gezielten Suche unter den Stammzellspendern fand sich tatsächlich einer, der für die CCR5-delta32-Deletion homozygot
war. Menschen mit dieser Anlage verfügen über eine natürliche Resistenz gegen HIV-1.
CCR5 ist ein Chemokinrezeptor auf der Oberfläche von
T-Lymphozyten und Makrophagen, seine Funktion ist
weitgehend unbekannt und sein völliges Fehlen kann der
Körper offenbar kompensieren. Viren wie HIV dient CCR5
als Ankerpunkt, sie docken an und können nun die Immunzelle
entern.
In Mitteleuropa weisen 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung eine
Deletion im CCR5-Gen auf. Bei homozygoter Anlage wird überhaupt kein CCR5 an der Zelloberfläche exprimiert, dies ist bei etwa einem Prozent der Bevölkerung der Fall. Mitte der 1990er-Jahre war aufgefallen, dass solche Menschen trotz mehrfacher Berührung mit HIV-1 sich nicht damit infizierten.
Brown bekam im Februar 2007 das Knochenmark eines solchen
Spenders, und die antiretrovirale Therapie wurde beendet. Der
Nachweis proviraler DNA in den Leukozyten wurde nach 60 Tagen
negativ, in allen folgenden Testungen im Knochenmark, im ZNS und in verschiedenen Geweben ergab sich kein Hinweis mehr auf HIV.
Hütter: "Der Patient zeigte eine partielle Serodekonversion, bei
der nur noch (sinkende) Antikörpertiter gegen HIV-Hüllantigene zu finden waren. Die partielle Serodekonversion ist eines der stärksten Argumente dafür, dass bei dem Patienten keine Replikation von HIV mehr stattfindet."
Seitdem wird diskutiert, ob bei Brown nur eine Kontrolle der Virusreplikation oder tatsächlich eine Eradikation erfolgt ist.
Jedenfalls hatte er auch fünf Jahre nach Ende der antiretroviralen Therapie keine HIV-assoziierten Symptome
(PLoS Pathog 2013; 9 (5): e1003347).
Angesichts von schätzungsweise 34 Millionen HIV-Infizierten weltweit erscheine eine stammzellbasierte Therapie für alle undurchführbar, so Hütter. Allerdings eröffne die Entwicklung der Zinkfingernukleasen (ZFN) die Möglichkeit, natürliche CCR5-delta32-Mutation zu imitieren.
Denn mit Hilfe der ZFN lassen sich durch Deletion oder Insertion
einzelne Gene gezielt abschalten. Tierexperimentell ist es bereits gelungen, auf diese Weise eine künstliche Resistenz gegen die HIV-Übertragung zu erzeugen (Nat Biotechnol 2010; 28: 839).
Seit zwei Jahren werden CCR5-ZFN in kleinen Studien bei HIV-
infizierten Patienten getestet. Dabei werden reife T-Zellen aus
dem Blut entnommen, mit ZFN manipuliert und wieder injiziert.
"Die manipulierten Zellen haben einen Selektionsvorteil und expandieren im Körper, sodass es über einen gewissen Zeitraum bei allen Probanden zum Anstieg der T-Helferzellen kam", berichtet Hütter. Bei einem Probanden sei nach Unterbrechung der antiretroviralen Therapie eine spontane Kontrolle der Virusreplikation festgestellt worden.
Es gibt aber auch einen Wermutstropfen: Mit den CCR5-ZFN werden nur einige Immunzellen erreicht, deren Expansions-potenzial kleiner ist als das hämatopoetischer Stammzellen. Wie erfolgreich die CCR5-gerichtete HIV-Gentherapie sein wird, lässt sich daher jetzt noch nicht sagen.
Sie stehen kurz vor der Räumung Ihrer Wohnung bzw. sind wohnungslos? Wohin können Sie sich wenden?
Ihr zuständiges Bezirksamt hat eine Stelle "Geschütztes Marktsegment" in der Abteilung Sozialwesen angegliedert, die Sie berät und Ihnen gegebenenfalls eine Wohnung vermittelt.
Zuständig für Sie ist der Bezirk, in dem Sie zur Zeit nach dem Meldegesetz erfasst sind.
Voraussetzungen:
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Berechtigt sind Personen,
Kooperationsvertrag:
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Um Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. betroffen sind zu helfen und ihnen die Eingliederung in ein geregeltes Leben zu ermöglichen, wurde von
staatlicher Seite 1993 ein Vertrag zur Wohnungsversorgung geschlossen.
Am 1.11.2003 wurde der Kooperationsvertrag "Geschütztes Marktsegment" zwischen dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales Berlin, den Bezirksämtern von Berlin und der Wohnungs-wirtschaft neu gefasst.
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen im Rahmen des "Geschützten Marktsegments" Wohnungen angeboten, vermittelt und für Marktsegment-Mieter
dauerhaft gesichert, sowie Schadensfälle reguliert werden.
Zentrale Koordinierungsstelle (ZEKO) des Geschützten
Marktsegments:
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Die Zeko ist als Vermittlungsstelle zwischen den Bezirksämtern und den Wohnungsunternehmen tätig und dem Landesamt für Gesundheit
und Soziales Berlin (LAGeSo) angegliedert.
Die Wohnungsunternehmen stellen der Zeko Wohnungen zur Verfügung, die edv-technisch erfasst, dokumentiert und den Bezirksämtern bei Bedarf weitervermittelt werden. Die Mietpreise der
Wohnungen müssen den Kosten zur Wohnung gemäß § 22 SGB II und den Bestimmungen des Landes Berlin entsprechen.